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Kosten:

 

Die häusliche Pflege wird je nach Pflegegrad von den Pflegekassen, die Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung von den Krankenkassen übernommen.

 

Die individuellen Kosten des Einzelnen richten sich nach den zu erbringenden Leistungen (Leistungskatalog der Krankenkassen) und der Häufigkeit einer Pflege z.B. 1x tgl. Montag – Freitag oder täglich mehrmaliger Pflegebedarf.

 

Wir erstellen Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und helfen bei Fragen über Leistungen der Pflegeversicherung.

Sie möchten sich einen Überblick unserer Leistungen verschaffen oder die Kosten selbst berechnen? Hier finden Sie einen Blanco-Kostenvoranschlag

 

Pflegedienste, die Vertragspartner der Krankenkassen sind, haben im Gegensatz zu der Geldleistung, die an die Angehörigen oder den Pflegebedürftigen gezahlt wird, folgende Beträge zur Verfügung:

 

Pflegegrad  Pflegedienst Geldleistung

Entlastungsbetrag

1 125 € 0 €  
2 761 332 € +125
3 1432 € 573 € +125
4 1778 € 765 € +125
 5  2200 €  947 € +125

                       

Die Verhinderungspflege nach § 39  kann 6 Monate nach Zuteilung eines Pflegegrades beansprucht werden, jährlich bis zu 1.612 €. Dies gilt auch für Personen, die ansonsten nur von den Angehörigen versorgt werden.

 

Der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 beträgt zusätzlich zur Pflege 125 €. Dieser kann nur durch einen Betreuungs- oder Pfledienst genutzt werden z.B. Einkaufen, Haushalshilfe oder sonstige Betreuungen.

 

Dieser mtl. Betrag kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden und verfällt bei Nichtnutzung.

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